Versicherungsdeckung

Kostendeckung durch Kranken- oder Unfallversicherung?

Überprüfen Sie bitte, welche Kosten durch die Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden. Wenn Ihre Versicherung die Spitalwahl einschränkt, lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich beraten.

 

Stationärer Klinikaufenthalt

Das umfassende Leistungsangebot der Klinik Hirslanden und der Belegärzte steht allen Patienten zur Verfügung. Sie profitieren von einer persönlichen Betreuung durch Ihren Arzt während des gesamten Klinikaufenthalts. Wir bieten Ihnen eine schnelle und optimale Spitalversorgung und zahlreiche hochstehende Hotellerie-Leistungen an.

 

Ihre Krankenversicherung übernimmt die gesamten Kosten (abzüglich Franchise/Selbstbehalt) Ihres Aufenthaltes. Informieren Sie sich über die Mehrleistungen bei Ihrem Arzt oder in unserer Klinik.

 

Ambulanter oder teilstationärer Spiatalaufenthalt

Diese Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen (abzüglich Franchise/Selbstbehalt), auch wenn Sie nicht zusatzversichert sind. Bei Unfallfolgen werden die Kosten komplett übernommen.

Kostenabrechnung

In der Pflegetaxe sind die Kosten für Pflege und Material der Grundpflege enthalten, in der Zimmertaxe die Kosten für Ihr Zimmer und die Klinikverpflegung. Medikamente, Operations- und Nahtmaterial, Benützung des Operationssaals, Labor, Röntgen usw. werden nach Aufwand und Verbrauch gemäss den bestehenden Verträgen mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung verrechnet.

Ärztlichen Behandlungen werden Ihnen von Ihrem Arzt direkt in Rechnung gestellt. Die Klinikmitarbeiter können Ihnen deshalb keine Auskünfte zu Arzthonoraren geben.

Für Ihre Privatauslagen (Zimmerservice, Telefon, Besuchermahlzeiten usw.) erhalten Sie nach Ihrem Austritt eine detaillierte Rechnung.

 

Kranken- und Unfallversicherungen

Ihre Behandlung wird nach den gültigen Kranken- und Unfallversicherungstarifen des Kantons Zürich abgerechnet. Unsere Rechnung können Sie zusammen mit der ärztlichen Honorarrechnung Ihrer Kranken-& oder Unfallversicherung zur Rückvergütung einreichen.

Für jede Behandlung in der Tagesklinik müssen Sie mit einem Selbstbehalt rechnen, je nach Vertragsabschluss mit Ihrer Krankenversicherung.

 

Weitere Informationen


Für alle organisatorischen Fragen steht Ihnen die Patientendisposition gerne zur Verfügung (T 044 387 24 20/21).

Fragen zu Kostendeckung, Kranken- und Unfallversicherung beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen der Abteilung Kostengutsprache (T 044 387 23 81/82).