Versicherungsdeckung

Kostendeckung durch Kranken- oder Unfallversicherung?

Überprüfen Sie bitte, welche Kosten durch die Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden. Wenn Ihre Versicherung die Spitalwahl einschränkt, lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich beraten.

 

Stationärer Klinikaufenthalt

Zusatzversicherung privat oder halbprivat

Das umfassende Leistungsangebot der Klinik Im Park und der Belegärzte steht allen zusatzversicherten Patienten (halbprivat und privat) zur Verfügung. Sie profitieren von einer persönlichen Betreuung durch Ihren Arzt während des gesamten Klinikaufenthalts. Wir bieten Ihnen eine schnelle und optimale Spitalversorgung und zahlreiche hochstehende Hotellerie-Leistungen an.

Ihre Krankenversicherung übernimmt die gesamten Kosten (abzüglich Franchise/ Selbstbehalt) Ihres Aufenthaltes. Informieren Sie sich über die Mehrleistungen bei Ihrem Arzt oder in unserer Klinik.

 

Allgemein UVG

Patienten mit einer Unfallversicherung, welche nach dem UVG Tarif abrechnen, können sich in der Klinik Im Park behandeln lassen.

Patienten die den Unfall bei Ihrer Krankenkasse eingeschlossen haben, welche nach KVG abrechnen, können nicht von dieser Leistung profitieren.

 

Ambulanter oder teilstationärer Spitalaufenthalt

Diese Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen (abzüglich Franchise/Selbstbehalt), auch wenn Sie nicht zusatzversichert sind. Bei Unfallfolgen werden die Kosten komplett übernommen.

Kostenabrechnung

In der Pflegetaxe sind die Kosten für Pflege und Material der Grundpflege enthalten, in der Zimmertaxe die Kosten für Ihr Zimmer und die Klinikverpflegung. Medikamente, Operations- und Nahtmaterial, Benützung des Operationssaals, Labor, Röntgen usw. werden nach Aufwand und Verbrauch gemäss den bestehenden Verträgen mit Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung verrechnet.

Ärztlichen Behandlungen werden Ihnen von Ihrem Arzt direkt in Rechnung gestellt. Die Klinikmitarbeiter können Ihnen deshalb keine Auskünfte zu Arzthonoraren geben.

Für Ihre Privatauslagen (Zimmerservice, Telefon, Besuchermahlzeiten usw.) erhalten Sie nach Ihrem Austritt eine detaillierte Rechnung.

 

Kranken- und Unfallversicherungen

Ihre Behandlung wird nach den gültigen Kranken- und Unfallversicherungstarifen des Kantons Zürich abgerechnet. Unsere Rechnung können Sie zusammen mit der ärztlichen Honorarrechnung Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung zur Rückvergütung einreichen.

Für jede Behandlung in der Tagesklinik müssen Sie mit einem Selbstbehalt rechnen, je nach Vertragsabschluss mit Ihrer Krankenversicherung.

 

Weitere Informationen

Für alle organisatorischen Fragen steht Ihnen die Patientenaufnahme gerne zur Verfügung:

  • T +41 44 209 21 60

Fragen zu Kostendeckung, Kranken- oder Unfallversicherung beantwortet Ihnen gerne unsere Fachabteilung Kostengutsprache:

  • T +41 44 209 21 17 oder T +41 44 209 21 18