Versicherungsdeckung

Kostendeckung durch Kranken- oder Unfallversicherung?

Überprüfen Sie, welche Kosten durch Ihre Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich beraten.

 

Stationäre Behandlung

Zusatzversicherung privat und halbprivat

Den zusatzversicherten Patienten (privat und halbprivat) steht das umfassende Leistungsangebot der Privatkliniken und der Belegärzte zur Verfügung. Sie profitieren von der freien Arztwahl, wir bieten Ihnen die sofortige hoch stehende Spitalversorgung und die Behandlung durch einen Facharzt und Sie kommen in den Genuss des kompletten Hotellerie-Services. Ihre Krankenversicherung übernimmt die Kosten (abzüglich Franchise/Selbstbehalt) Ihres Aufenthaltes. Informieren Sie sich über die Mehrleistungen bei Ihrem Arzt oder bei unseren Kliniken.

 

Zusatzversicherung allgemein ganze Schweiz

Den zusatzversicherten Patienten allgemein ganze Schweiz steht das Leistungsangebot der Privatkliniken und der Belegärzte zur Verfügung. Wir bieten Ihnen die Behandlung durch einen Facharzt. Ihre Krankenversicherung übernimmt die gesamten Kosten (abzüglich Franchise/Selbstbehalt) Ihres Aufenthaltes in einem Mehrbettzimmer. Informieren Sie sich über die Mehrleistungen bei Ihrem Arzt oder bei unseren Kliniken.

 

Grundversicherung

Grundversicherte Patienten des Kantons Bern können sich in den Hirslanden Kliniken Bern behandeln lassen. Per 1. April 2010 hat der Regierungsrat die stationäre Behandlung in den Privatspitälern mit dem leistungsbezogenen Abgeltungssystem (APDRG-System) provisorisch geregelt. Der Vertragsbeitritt Ihrer Versicherung ist jedoch Voraussetzung. Klären Sie deshalb die Versichrungsdeckung bei Ihrer Krankenkasse ab oder besuchen Sie die Homepage www.privatspital.ch.

 

Die beigetretene Versicherung übernimmt die kassenpflichtigen Kosten (abzüglich Franchise/Selbstbehalt). Die Kostenabrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Grundversicherung.

 

Grundversicherte Patienten mit einem anderen Wohnkanton benötigen zwingend eine Zusatzversicherung, um sich in den Privatspitälern des Kantons Bern behandeln zu lassen. Die Notfallversorgung ist in jedem Fall sichergestellt.

 

Zusatzinformation für Allgemeinversicherte (Grundversicherung oder allgemein ganze Schweiz)

Bitte beachten Sie, dass wir als Akut-Notfallspital bei Wahleingriffen Termine nicht garantieren können. Bei hoher Bettenbelegung (Notfalleintritte) müssen wir Ihre Operation eventuell verschieben.

 

Ambulanter Spitalaufenthalt (ohne Übernachtung)

Diese Kosten werden durch die Krankenversicherung (abzüglich Franchise/Selbstbehalt) übernommen, auch wenn Sie nicht zusatzversichert sind. Bei Unfallfolgen wird direkt mit der zuständigen Unfallversicherung abgerechnet.


Notfallversorgung rund um die Uhr

Während 365 Tagen gewährleistet Ihnen das NotfallZentrum Hirslanden Bern – unabhängig Ihres Versicherungsstatus – rund um die Uhr eine rasche und hochstehende medizinische Betreuung und Pflege. Die Versicherungen vergüten die Leistungen der Notfallversorgung (abzüglich Franchise/Selbstbehalt).