Versicherungsfragen

Kennen Sie die Leistungen Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung?

Lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich beraten, insbesondere wenn es sich um einen nicht kassenpflichtigen Eingriff handelt.

 

Ambulante Behandlung

Die Kosten kassenpflichtiger Behandlungen werden von der Krankenkasse (abzüglich Franchise/Selbstbehalt) erstattet, auch wenn Sie über keine Zusatzversicherung verfügen. Bei Unfallfolgen oder Invalidität wird direkt mit dem zuständigen Versicherer abgerechnet.

 

Stationärer Spitalaufenthalt

Damit Ihre Krankenkasse die gesamten Kosten (abzüglich Franchise/Selbstbehalt) für stationäre Leistungen übernimmt, müssen Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen (Privat oder Halbprivat). Falls Sie ausschliesslich grundversichert sind, kann Ihnen die Klinik für die geplante Behandlung einen Kostenvoranschlag unterbreiten.