Hammerzehe und Krallenzehe sind beides Zehenfehlstellungen, die häufig bei einem Hallux valgus und bei einem Spreizfuss vorkommen. Bei einer Hammerzehe ist das Zehenendgelenk ständig gebeugt. Bei der Krallenzehe ist das Grundgelenk der Zehe hingegen überstreckt. Im Anfangsstadium kann eine konservative Behandlung bei beiden Fehlstellungen ausreichen, später wird häufig eine Operation notwendig.

Hammerzehen und Krallenzehen treten meist in Kombination mit einem Hallux valgus oder einem Spreizfuss auf. Ein Ungleichgewicht von Fussmuskulatur und Sehnenzügen führt zu der unnatürlichen Beugung oder Streckstellung bei Hammerzehen und Krallenzehen. Die Ursachen dafür sind die gleichen wie bei einem Hallux valgus: Angeborene Bindegewebeschwäche und das Tragen von zu engen Schuhen mit hohen Absätzen.

Durch die Verformung und Fehlstellung der Zehen kommt es zu schmerzhaften Druckpunkten, zu Schwielenbildung (Hühnerauge) und zu Entzündungen an den betroffenen Zehen. Zu Beginn lassen sich die Zehen noch geradebiegen. Mit der Zeit kommt es aber zu einer Fixierung der Fehlstellung.

Hammerzehe und Krallenzehe sind aufgrund der charakteristischen Fehlstellung Blickdiagnosen. Um das genaue Ausmass der Fehlstellung der Knochen und den Zustand der Zehengelenke zu überprüfen, wird meist noch eine Röntgenaufnahme durchgeführt.

Die Behandlung richtet sich nach den Beschwerden und dem Schweregrad der Fehlstellung. Zu Beginn kann versucht werden, die Fehlstellung konservativ zu behandeln. Fusseinlagen, Nachtschienen oder Zügelverbände stellen Massnahmen der konservativen Behandlung dar. Bei bereits fixierter Fehlstellung oder wenn die konservative Behandlung nicht ausreicht, kommt die chirurgische Behandlung zum Einsatz. Dabei wird die Fehlstellung der Zehen korrigiert, meist indem die Zehen verkürzt werden. Mehr zu den chirurgischen Behandlungsmöglichkeiten finden Sie im Kapitel Operation bei Hallux valgus.

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