Die Hirslanden Klinik Aarau ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemein versicherte Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme.
Privatpatienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Privatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Aarau über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Nach Ihrem Klinikaufenthalt stellt Ihnen Ihr Arzt seine Leistungen direkt in Rechnung. Die Kosten für alle übrigen medizinischen Leistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Halbprivatpatienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Halbprivatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Aarau über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Nach Ihrem Klinikaufenthalt stellt Ihnen Ihr Arzt seine Leistungen direkt in Rechnung. Die Kosten für alle übrigen medizinischen Leistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Allgemeinversicherte Patienten
Stationärer Klinikaufenthalt
Bei allgemeinversicherten Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau ist der stationäre Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Aarau über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.
Die Rechnung für die medizinischen Leistungen schicken wir direkt Ihrer Versicherung zu. Für zusätzliche Leistungen wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Wichtiger Hinweis zu innova
innova übernimmt seit dem 1.1.2021 keine volle Kostendeckung mehr in den Kliniken der Hirslanden-Gruppe für Versicherte in halbprivaten und privaten Abteilungen.
Dasselbe gilt auch für die Partnerversicherungen der innova: Birchmeier Krankenkasse, vita surselva, sanavals Gesundheitskasse, Cassa da malsauns LUMNEZIANA, KKV Krankenkasse und Krankenkasse Zeneggen.
Selbstverständlich haben alle Patientinnen und Patienten weiterhin Zugang zu unserem Angebot für Allgemeinversicherte.