Versicherung und Kostenübernahme
Die Hirslanden Klinik Aarau ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemein versicherte Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme.
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Privatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Aarau über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Nach Ihrem Klinikaufenthalt stellt Ihnen Ihr Arzt seine Leistungen direkt in Rechnung. Die Kosten für alle übrigen medizinischen Leistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Halbprivatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Aarau über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Nach Ihrem Klinikaufenthalt stellt Ihnen Ihr Arzt seine Leistungen direkt in Rechnung. Die Kosten für alle übrigen medizinischen Leistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Stationärer Klinikaufenthalt
Bei allgemeinversicherten Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau ist der stationäre Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Aarau über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.
Die Rechnung für die medizinischen Leistungen schicken wir direkt Ihrer Versicherung zu. Für zusätzliche Leistungen wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.