Träger des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt besitzen besondere Kenntnisse des Schweizerischen Krankenversicherungs- und Unfallversicherungswesens und der gesetzlichen Grundlagen dazu. Sie sind speziell geschult in der Kommunikation, in der unabhängigen Urteilsbildung und in der Anwendung des Datenschutzes. Vertrauensärzte beraten die Krankenversicherungsgesellschaften bei medizinischen Fachfragen, bei der Abklärung betreffend Übernahme von medizinischen Leistungen und bei Fragen zu Vergütungen oder Tarifanwendungen.