Der Notarzt erkennt lebensgefährdende Umstände beim Patienten am Notfallort, kennt die notwendigen Erst-Hilfemassnahmen und wendet diese an oder delegiert sie. Er ist in ein besonders dafür ausgerüstetes Alarmsystem eingebunden und arbeitet eng mit Rettungssanitätern zusammen. Das kann bei einem akut lebensgefährlichen Zustand (z.B. Bewusstlosigkeit, Herzstillstand, Herzinfarkt, Schlaganfall, starke Blutung, Verletzung, Verbrennung etc.) zu Hause oder unterwegs sein.

Der Notarzt erkennt, wenn eine Weiterbehandlung notwendig wird und überweist den Patienten an ein Spital oder bei Bedarf an eine Spezialklinik. Auch Rettungsflüge werden von einem fluglizensierten Notarzt begleitet.