Die Hirslanden Klinik Aarau ist eine Privatklinik. Sie ist mit ihrem umfassenden Leistungsangebot auf der Spitalliste des Kantons Aargau. Die Kosten der erbrachten Klinikleistungen werden daher primär durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung und eine Spitalzusatzversicherung gedeckt.

 

Ambulante Leistungen

Ambulante Konsultationen und Therapien, z.B. Röntgenuntersuchung oder Bestrahlung, sind durch die Grundversicherung der Krankenkasse oder Unfallversicherung gedeckt. Die Kosten werden Personen aller Versicherungskategorien erstattet (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).

 

Tageschirurgischer Eingriff

Kleinere operative Eingriffe werden meist in der so genannten Tageschirurgie durchgeführt. Der Patient verlässt die Klinik bereits wenige Stunden nach dem chirurgischen Eingriff. Diese Leistungen sind durch die Grundversicherung gedeckt.

 

Stationärer Klinikaufenthalt

Stationäre Leistungen sind über die Spitalzusatzversicherung (privat/halbprivat) und die obligatorische Krankenpflegeversicherung oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).

Personen ohne privaten oder halbprivaten Versicherungszusatz erkundigen sich bitte betreffend Bedingungen und mögliche zusätzliche Leistungsangebote direkt bei ihrem zuständigen Arzt.

 

Freie Arzt- und Spitalwahl

Spitalzusatzversicherungen ermöglichen die freie Arzt- und Spitalwahl. Die Aufnahme erfolgt unkompliziert und die Spitalzusatzversicherung ermöglicht Behandlungen ohne Wartezeiten. Die übersichtliche Grösse der Klinik erlaubt eine individuelle Pflege der Patientinnen und Patienten in beinahe familiärer Atmosphäre. Besonders geschätzt wird dabei der persönliche Kontakt mit den Ärzten und & dem Pflegepersonal in dieser meist schwierigen Zeit des Klinikaufenthalts. Ein weiteres Merkmal ist die erstklassige Hotellerie sowie eine wohnliche Ausstattung der Patientenzimmer.

 

Sind Sie richtig versichert? Beim Abschluss eines günstigeren, dafür aber einschränkenden Versicherungsprodukts ist Vorsicht angebracht. Sollte der Versicherungsfall eintreten, ist Ihnen unter Umständen der Zugang zum Spital Ihrer Wahl verwehrt.

Informationen zu Spitalzusatzversicherungen sowie freie Arzt- und Spitalwahl finden Sie im Internet unter www.zusatzversichert.ch.