Die Geburt eines Kindes ist ein aufregender Moment, welcher bei Eltern Vertrauen in die betreuende Geburtsklinik und das durchführende Fachpersonal verlangt. Noch spezieller ist es, wenn Geburtsvorbereitung und Geburt im Ausland und deshalb in nicht gewohnter Umgebung stattfinden.

Das Fachpersonal unserer schweizweit-verteilten Hirslanden Geburtskliniken ist auf Geburten internationaler Patienten vorbereitet und freut sich Sie auf diesem spannenden Weg begleiten zu dürfen. Unser Fachpersonal zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung und hochqualifiziertes Fachwissen aus. Darüber hinaus sprechen alle unsere Ärzte Englisch. Bei allfälligen sprachlichen Unklarheiten können Dolmetscher organisiert werden.

Anreise

Wann muss ich in die Schweiz einreisen?

Wenn Sie für die Geburt in die Schweiz kommen, sollten Sie rechtzeitig einreisen. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur erreichten 36. Schwangerschaftswoche in der Schweiz sein sollten, falls Sie mit dem Flugzeug anreisen.

Aus gesundheitlichen Gründen untersagen einige Fluggesellschaften schwangeren Fluggästen den Transport nach diesem Zeitpunkt. Des Weiteren kann es sein, dass Ihre Fluggesellschaft ein ärztliches Zeugnis verlangt. Hier hilft Ihnen gerne Ihr betreuender Gynäkologe weiter.

Checkliste: Kliniktasche

Checkliste: Was muss in die Kliniktasche?

Auf unserer Packliste für Ihren Klinikaufenthalt in der Schweiz finden Sie eine Zusammenstellung an Dokumenten und Utensilien, welche Sie für die Entbindung nicht vergessen sollten.

Vier Wochen vor dem Geburtstermin, also spätestens bis zur 36. Schwangerschaftswoche sollte Sie die Kliniktasche gepackt haben und in die Schweiz eingereist sein.

Vorbereitung

Worauf muss ich vor der Geburt achten?

Teilen Sie uns bitte frühzeitig den geplanten Geburtstermin mit, damit mit dem Gynäkologen Ihrer Wahl die Kontrolluntersuchungen geplant werden können. Diese finden nach Ihrer Ankunft in der Schweiz bis zur Geburt grundsätzlich alle zwei Wochen ambulant statt.

Bitte bringen Sie alle bisherigen Untersuchungsberichte sowie alle weiteren medizinischen Dokumente bezüglich der Schwangerschaft zur ersten Untersuchung in der Schweiz mit.

Wenn Sie Ihre Wunschklinik erst kennenlernen möchten, organisieren wir gerne ein informatives Treffen mit Klinik-Rundgang für Sie. Kontaktieren Sie dafür bitte das Team Hirslanden International.

Die Geburt

Was gibt es über die Geburt bei Hirslanden zu wissen?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Ihr Kind zu gebären. Ob eine natürliche Geburt, eine Wassergeburt oder der Kaiserschnitt am besten für Sie geeignet ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Gynäkologen. Besprechen Sie Ihre persönlichen Vorstellungen mit Ihrem Arzt und/oder Ihrer Hebamme und lassen Sie sich über die verschiedenen Methoden beraten.

Lesen Sie mehr über Geburtsarten bei Hirslanden .

Bei Anzeichen einer bevorstehenden Geburt wird Ihre Hebamme Ihren Frauenarzt über die bevorstehende Geburt informieren. Bis zu seiner Ankunft werden Sie von einer Hebamme betreut. Ihr Partner ist bei der Geburt selbstverständlich herzlich willkommen.

Sollte während der Geburt unvorhergesehene Komplikationen eintreten, so stehen in den Hirslanden Kliniken alle notwendigen medizinischen Einrichtungen und Spezialisten zur Verfügung. Um Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihres Kindes brauchen Sie sich zu keinem Zeitpunkt Gedanken zu machen.

Geburtsurkunde

Von wem bekomme ich die Geburtsurkunde?

Die Geburtsurkunde (auch Geburtsschein genannt) wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes ausgestellt. Die Administration unserer Geburtskliniken benötigt folgende Dokumente für die Weiterleitung an das Zivilstandsamt:

  • Verbindliche Vornamensgebung auf Geburtsanzeige/Namenskarte (gut leserlich ausgefüllt, von Vater und Mutter unterschrieben)
  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Wohnsitzbestätigung des gesetzlichen Wohnorts
  • Eheschein / Trauurkunde oder Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern nicht verheiratet sind)
  • Gültige Pässe der Eltern

Einzureichende Dokumente dürfen grundsätzlich nicht älter als sechs Monate und müssen notariell beglaubigt sein. Aufgrund der Staatsangehörigkeit der Eltern können die benötigten Dokumente von Fall zu Fall etwas variieren.

Wenn alle Dokumente ordnungsgemäss vorliegen, wird Ihr Baby beim Zivilstandsamt registriert und Sie erhalten eine (internationale) Geburtsurkunde.

Staatsbürgerschaft

Welche Staatsbürgerschaft hat mein Kind bei einer Geburt in der Schweiz?

Ein Kind, welches in der Schweiz geboren wird, erhält die Nationalität des eingetragenen Elternteils und erwirbt nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft. Das Kind hat nur von Geburt an die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn die Eltern verheiratet und mindestens eines der Elternteile Schweizer ist.

Identitätsdokumente

Wo bekomme ich die Identitätsdokumente für mein Kind?

Mit der Geburtsurkunde müssen Sie bei der Botschaft Ihrer Nationalität das Neugeborene registrieren und ein Identitätsdokument oder einen Pass beantragen, damit Ihr Kind eine Staatsangehörigkeit besitzt und auch aus der Schweiz ausreisen kann. Für die hierzu erforderlichen Dokumente wenden Sie sich bitte an Ihre Botschaft. Für die Organisation dieser Dokumente wird Sie das Zivilstandsamt gerne unterstützen. 

Heimreise

Wann kann die Heimreise angetreten werden?

Die Heimreise aus der Schweiz kann dann angetreten werden, wenn Sie und Ihr Baby wohl auf sind. Den richtigen Zeitpunkt für die Abreise besprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Gynäkologen und dem Kinderarzt in der Schweiz

Auch wenn Sie Fragen haben, ab wann das Baby eine Flugreise antreten darf, empfiehlt sich ein Gespräch mit Ihrem Arzt.