Die Hirslanden Klinik Aarau ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemein versicherte Patientinnen und Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme.

Privatpatienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Als Privatpatientin bzw. Privatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Aarau über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

Nach Ihrem Klinikaufenthalt stellt Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt seine Leistungen direkt in Rechnung. Die Kosten für alle übrigen medizinischen Leistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

Halbprivatpatienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Als Halbprivatpatientin bzw. Halbprivatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Aarau über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

Nach Ihrem Klinikaufenthalt stellt Ihnen Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt seine Leistungen direkt in Rechnung. Die Kosten für alle übrigen medizinischen Leistungen verrechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

Allgemeinversicherte Patienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Bei allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau ist der stationäre Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Aarau über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.

Die Rechnung für die medizinischen Leistungen schicken wir direkt Ihrer Versicherung zu. Für zusätzliche Leistungen wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

Wichtiger Hinweis zu innova

innova übernimmt seit dem 1.1.2021 keine volle Kostendeckung mehr in den Kliniken der Hirslanden-Gruppe für Versicherte in halbprivaten und privaten Abteilungen.

Dasselbe gilt auch für die Partnerversicherungen der innova: Birchmeier Krankenkasse, vita surselva, sanavals Gesundheitskasse, Cassa da malsauns LUMNEZIANA, KKV Krankenkasse und Krankenkasse Zeneggen.

Selbstverständlich haben alle Patientinnen und Patienten weiterhin Zugang zu unserem Angebot für Allgemeinversicherte.