Die Hirslanden Klinik Am Rosenberg ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten zugänglich.

Die Klinik Am Rosenberg steht mit ihrem Leistungsangebot auf der Spitalliste des Kantons Appenzell Ausserrhoden sowie auf der St.Galler Spitalliste im Fachbereich Orthopädie. Mit dem öffentlichen Leistungsauftrag behandeln wir an der Klinik Am Rosenberg Patienten aller Versicherungsklassen. 

Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, sind Sie einer Krankenkasse Ihrer Wahl obligatorisch versichert. Pflichtleistungen vergütet die Krankenkasse im Rahmen dieser Versicherung.

In der Klinik Am Rosenberg können Sie sich als Patient jeder Versicherungsklasse behandeln lassen. Voraussetzung ist, dass ein Belegarzt mit uns zusammenarbeitet, der sich mit Ihrer Krankheit auskennt und im entsprechenden Fachgebiet ausgebildet ist.

Die Versicherungsklasse hat keine Auswirkung auf die medizinische Betreuung in der Klinik Am Rosenberg. Unterschiede stellen Sie als Patient in den Bereichen Hotellerie und Services fest.

Privatpatienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Als Privatpatientin bzw. Privatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Am Rosenberg über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

Sobald Ihr behandelnder Arzt Sie in der Klinik Am Rosenberg für eine Operation angemeldet hat, senden wir Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ein Gesuch um Kostengutsprache für den vorgesehenen Eingriff und Klinikaufenthalt. Liegt keine volle Kostendeckung vor, ist vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen oder der Eingriff zu verschieben. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Mitteilung.

Persönliche Auslagen wie Telefonkosten, TV oder allfällig entstandene Kosten für Begleitpersonen sind nicht versicherungspflichtig. Bitte begleichen Sie die Kosten beim Austritt am Empfang. 

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

 

 

Halbprivatpatienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Als Halbprivatpatientin bzw. Halbprivatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik Am Rosenberg über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

Sobald Ihr behandelnder Arzt Sie in der Klinik Am Rosenberg für eine Operation angemeldet hat, senden wir Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ein Gesuch um Kostengutsprache für den vorgesehenen Eingriff und Klinikaufenthalt. Liegt keine volle Kostendeckung vor, ist vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen oder der Eingriff zu verschieben. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Mitteilung.

Persönliche Auslagen wie Telefonkosten, TV oder allfällig entstandene Kosten für Begleitpersonen sind nicht versicherungspflichtig. Bitte begleichen Sie die Kosten beim Austritt am Empfang. 

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

 

Allgemeinversicherte Patienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten werden in der Hirslanden Klinik Am Rosenberg im Rahmen der Leistungsaufträge mit den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen behandelt. Der stationäre Aufenthalt ist über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.

Sobald Ihr behandelnder Arzt Sie in der Klinik Am Rosenberg für eine Operation angemeldet hat, senden wir Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ein Gesuch um Kostengutsprache für den vorgesehenen Eingriff und Klinikaufenthalt. Die Klinik fordert für Patienten aller Versicherungsklassen eine Kostengutsprache an. Liegt keine volle Kostendeckung vor, ist vor Eintritt ein Depot zu hinterlegen oder der Eingriff zu verschieben. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Mitteilung.

Persönliche Auslagen wie Telefonkosten, TV oder allfällig entstandene Kosten für Begleitpersonen sind nicht versicherungspflichtig. Bitte begleichen Sie die Kosten beim Austritt am Empfang.

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

 

Wichtiger Hinweis zu innova

innova übernimmt seit dem 1.1.2021 keine volle Kostendeckung mehr in den Kliniken der Hirslanden-Gruppe für Versicherte in halbprivaten und privaten Abteilungen.

Dasselbe gilt auch für die Partnerversicherungen der innova: Birchmeier Krankenkasse, vita surselva, sanavals Gesundheitskasse, Cassa da malsauns LUMNEZIANA, KKV Krankenkasse und Krankenkasse Zeneggen.

Selbstverständlich haben alle Patientinnen und Patienten weiterhin Zugang zu unserem Angebot für Allgemeinversicherte.

Die unterschiedlichen Leistungsangebote