Ambulante Patienten können nach einem medizinischen Eingriff in der Regel nach einigen Stunden wieder nach Hause. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Ablauf Ihrer Untersuchung oder Ihrer Operation.

VOR DEM EINTRITT

Vor Ihrem ambulanten Aufenthalt in der Hirslanden Klinik Permanence

Eintrittsformular und Kostengutsprache

Bitte senden Sie uns das Eintrittsformular zu, damit wir rechtzeitig eine Kostengutsprache anfragen können. Wichtig sind die Angaben zu Ihrer Kranken und/oder Unfallversicherung als auch zur Versicherungsdeckung (allgemein, allgemein ganze CH, halbprivat oder privat). Wir empfehlen Ihnen, den Spitaleintritt Ihrer Kranken- und/oder Unfallversicherung direkt zu melden, um im Voraus zu klären, welche Kosten übernommen werden.

Weitere Informationen zur Versicherungsdeckung & Kostenabrechnung

Anästhesie

Bitte lesen Sie das Einwilligungsformular und füllen Sie den Anästhesiefragebogen aus und senden Sie uns beides frühzeitig per Post zu. Bei kurzfristigen Eintritten (<7 Tage) bringen Sie bitte beide Formulare direkt ins Spital mit. Für kardiologische Eingriffe muss der Fragebogen nicht ausgefüllt werden.

Weitere Informationen zur Anästhesie

Persönliche Vorbereitung

Bitte füllen Sie zur Vorbereitung die Checkliste im Downloadbereich aus. Beachten Sie bitte im Vorfeld folgende Punkte:

  • In der Regel müssen Sie vor dem Eintritt am Operationstag nüchtern sein. Das bedeutet, Sie dürfen Folgendes zu sich nehmen:
    • bis 6 Stunden vor dem Eintritt leichte Kost
    • bis 2 Stunden vor dem Eintritt klare Flüssigkeit wie Wasser oder Tee (keine Milchprodukte)
  • Duschen Sie sich und verwenden Sie kein Make-up und keine Körperpflegeprodukte (Hautlotion).
  • Tragen Sie weder Schmuck (auch Piercings, Ringe usw.) noch Haarspangen. Bei nicht entfernbaren Piercings muss eine Patientenerklärung unterschrieben werden. 6
  • Bei Operationen an Hand, Arm, Fuss oder Bein entfernen Sie bitte den Nagellack.

Medikamente

Um Ihre Sicherheit im Hinblick auf Ihre Medikation bestmöglich zu gewährleisten, bitten wir Sie, Ihre aktuelle Medikationskarte mitzubringen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Medikamente Sie am Morgen vor dem Eingriff einnehmen müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre behandelnde Operateurin bzw. Ihren Operateur.

Wertsachen

Bitte nehmen Sie keine Wertsachen oder grösseren Geldbeträge in die Klinik mit. Für diese übernimmt die Klinik keine Haftung.

Patientenverfügung

Vorsorge für Unvorhergesehenes

Ein Spitalaufenthalt kann Anlass sein, sich vertieft mit den eigenen Lebenseinstellungen, Wertvorstellungen, Wünschen sowie Erwartungen und Hoffnungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheit zu befassen.

Wenn Sie nicht mehr selbst bestimmen können

Wahrscheinlich haben Sie Ihre ganz eigenen Vorstellungen, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie sich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich nicht mehr verständigen können. In solchen Situationen sorgt die Patientenverfügung dafür, dass Ihr persönlicher Wille dem Behandlungsteam bekannt ist und berücksichtigt werden kann. Sie haben zudem die Möglichkeit, in der Patientenverfügung eine oder zwei Personen anzugeben. Diese Personen vertreten Ihren Willen und entscheiden stellvertretend für Sie, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie die Patientenverfügung ausführlich mit Ihren Vertretungspersonen besprechen und ihnen Ihre persönlichen Wertvorstellungen und Wünsche darlegen.

Wir unterstützen Sie

Falls Sie sich dafür entscheiden sollten, eine Patientenverfügung jetzt oder auch später zu verfassen, stellen wir Ihnen gerne während Ihres Aufenthalts eine Vorlage zur Verfügung. Diese wurde von der Vereinigung der Schweizer Ärzte und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften erarbeitet.

Damit Widersprüche oder Missverständnisse vermieden werden können, ist es wichtig, den persönlichen Willen möglichst detailliert zu formulieren. Wir empfehlen Ihnen, sich beim Ausfüllen der Patientenverfügung von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Falls Sie eine solche Beratung wünschen, können Sie diese kostenlos während Ihres Spitalaufenthalts in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich an die Rezeption oder an Ihre Pflegefachperson, um einen Termin mit der Pflegedienstleitung zu vereinbaren.

Wenn Sie bereits eine persönliche Patientenverfügung verfasst haben, nehmen Sie diese bitte mit in die Klinik und geben Sie sie Ihrer Pflegefachperson ab.

EINTRITT UND EINGRIFF

Während Ihres ambulanten Aufenthalts in der Hirslanden Klinik Permanence

Bitte melden Sie sich zum Eintrittszeitpunkt an der Rezeption. Anschliessend werden Sie auf die Untersuchung oder Operation vorbereitet. Sobald Sie im Untersuchungs- oder Operationsbereich sind, übernimmt ein ausgewiesenes Fachteam Ihre weitere Betreuung und informiert Sie über die einzelnen Phasen des Eingriffs.

Falls Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, sich mindestens 24 Stunden vorher bei Ihrem behandelnden Arzt abzumelden. Bei kurzfristiger Abmeldung (<24 Stunden) oder bei Nichterscheinen behalten wir uns vor, Ihnen eine Unkostenpauschale in Rechnung zu stellen.

AUSTRITT

Der Austritt in der Hirslanden Klinik Permanence

Nach ambulanten Eingriffen können Sie, sofern Sie wach, schmerzfrei und in stabilem Zustand sind, nach einigen Stunden nach Hause. Die Klinik sollten Sie nur in Begleitung einer erwachsenen Person verlassen. Innerhalb der ersten 24 Stunden ist das Lenken eines Fahrzeugs untersagt. Wichtige Entscheidungen, die Sie nicht rückgängig machen können (z.B. die Unterzeichnung von Verträgen), sollten Sie nicht an diesem Tag treffen.

WEITERE INFORMATIONEN

Versicherungsdeckung und Rechnung

Die Notfallversorgung ist in der Klinik Permanence unabhängig von Ihrem Wohnkanton und Ihrem Versicherungsstatus in jedem Fall sichergestellt. Die Klinik Permanence nimmt Personen aller Versicherungsklassen auf.

Kostendeckung durch Kranken- oder Unfallversicherung

Bitte überprüfen Sie, welche Kosten von der Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden, und lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich beraten.

Ambulante Behandlung (ohne Übernachtung)

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten für die ambulante Behandlung abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Behandlungskosten nach Unfällen werden von Ihrer privaten Unfallversicherung oder derjenigen Ihres Arbeitgebers übernommen.

Fehlende oder ungenügende Versicherungsdeckung

Patienten ohne Kranken- und/oder Unfallversicherung, mit ungenügender Versicherungsdeckung oder mit einem nicht kassenpflichtigen Eingriff müssen vor Klinikeintritt eine Depotzahlung in der Höhe der vorgesehenen Behandlung leisten. Diese wird mit der Schlussrechnung verrechnet.

Rechnung

Für die obligatorische Grundversicherung wird die Rechnungsstellung gemäss den gesetzlichen Vorgaben nach dem Ärztetarif (Tarmed) erstellt und direkt an Ihre Kranken- oder Unfallversicherung (tiers payant) zugestellt.

Fragen zur Versicherungsdeckung oder zu Tarifen?

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen die Patientendienste von Mo–Do 8–12 / 13–17 Uhr und Fr 8–12 / 13–16 Uhr unter T +41 31 335 72 41.

Patientensicherheit

Die Sicherheit unserer Patienten hat höchste Priorität in all unseren medizinischen und pflegerischen Leistungen. Aus diesem Grund nehmen wir an allen gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherheitsverfahrenteil und unterhalten eigene Verfahren, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Zielsetzungen konzentrieren sich vor allem auf die Verbesserung der Prozessqualität, was die Patientensicherheit erhöht.

Patientenwesen Klinik Permanence
Bümplizstrasse 83
3018 Bern
Informationsvideo Anästhesie
In diesem Video erhalten Sie Informationen zur Allgemeinanästhesie. Dabei erfahren Sie auch, wie Sie selber zu einem sicheren Ablauf der Anästhesie beitragen können. Bitte beachten Sie, dass das Video keinesfalls das persönliche Gespräch mit Ihrem Anästhesiearzt ersetzt. Er beantwortet Ihre Fragen und klärt Sie über mögliche Risiken auf.