Die Berner Hirslanden-Kliniken Beau-Site, Permanence und Salem-Spital sind sowohl für privat-, halbprivat- wie auch für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten zugänglich. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu der Kostenübernahme und den Leistungen die wir anbieten.

Privatversicherte Patientinnen und Patienten

Wenn Sie privatversichert sind, kommen Sie bei einem stationären Aufenthalt in den Berner Hirslanden-Kliniken in den Genuss von Hirslanden Privé. Hirslanden Privé steht für ein umfassendes Angebot, das weit über die Leistungen Ihrer Privatversicherung hinausgeht. Als Privatpatientin oder Privatpatient profitieren Sie von prioritärem Zugang zu Terminen, wobei Sie Ihre Fachärztin oder Ihren Facharzt individuell wählen können. Unsere innovativen Technologien, darunter Robotik und modernste Behandlungsmethoden, sorgen dafür, dass Sie stets die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Als Privatpatient*in ist Ihr stationärer Aufenthalt in den Berner Hirslanden-Kliniken über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

 

Halbprivatversicherte Patientinnen und Patienten

Halbprivatversicherte Patientinnen und Patienten geniessen mit Hirslanden Préférence zahlreiche Zusatzleistungen bei der medizinischen Betreuung, der Pflege und der Gastronomie. Die Services sind auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmt. So heisst es in diesem für Halbprivatversicherte vorbehaltenen Leistungspaket: «Wir für Sie, persönlich.». Die detaillierte Leistungsübersicht finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Als Halbprivatpatient*in ist Ihr stationärer Aufenthalt in den Berner Hirslanden-Kliniken über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

Allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten

In der Berner Hirslanden-Kliniken profitieren Sie von der hohen fachlichen Qualifikation unserer Ärzte sowie ausgezeichneten medizinischen Dienstleistungen. Bei allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Bern ist der stationäre Aufenthalt in den Berner Hirslanden-Kliniken über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.

Haben Sie Fragen zur Versicherung oder Kostenübernahme?

Generelle Informationen zur Versicherung und Kostendeckung

Stationärer Klinikaufenthalt

Die während Ihrem Spitalaufenthalt erbrachten medizinischen Leistungen sowie Arzthonorare, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Für Extras wie Wäscheservice, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 18 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.