Mit der Einführung des neuen ambulanten Gesamttarifsystems (TARDOC und ambulante Pauschalen) per 1. Januar 2026 ergeben sich Anpassungen im Laborprozess. Für die Abrechnung ist künftig relevant, ob es sich bei der Behandlung um eine TARDOC-Leistung oder eine ambulante Pauschalen-Leistung handelt, um den korrekten Rechnungsempfänger (Garanten) bestimmen zu können.