Eine Überprüfung Ihrer persönlichen Versicherungsdeckung lohnt sich bestimmt, weil sie Einfluss auf einen Spitalaufenthalt hat bzw. diesen ermöglicht. Sie lässt sich grob in Unfall- und Krankenversicherung unterscheiden. Sowohl für die Unfall- als auch die Krankenversicherung kann eine Zusatzversicherung Halbprivat oder Privat abgeschlossen werden, durch die das volle Leistungsspektrum gedeckt wird.

Grundversicherung

Unter Krankheit versteht man jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

Die Grundversicherung ist seit dem 1. Januar 1996 für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch, wobei die Leistungen durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt sind.

Die Grundversicherung übernimmt die medizinischen Leistungen, welche im Wohnkanton des Versicherten erbracht werden (abzüglich Franchise/Selbstbehalt). Ausnahme: Benötigt der Versicherte aus medizinischen Gründen Leistungen, die im Wohnkanton nicht erbracht werden (komplexe Eingriffe wie Organtransplantationen etc.), oder muss er notfallmässig Leistungen ausserhalb seines Wohnkantons in Anspruch nehmen, so sind diese ebenfalls gedeckt.

Für viele Versicherte ist das, was ihnen die Grundversicherung bei einem Spitalaufenthalt bietet, allerdings keine optimale Lösung. Die Vorstellung, sie müssten bei einem Spitalaufenthalt in einem Mehrbettzimmer liegen, würden von irgendeinem Arzt – nicht dem Arzt ihrer Wahl – behandelt und hätten keinen schnellen Zugang zur gewünschten medizinischen Versorgung bzw. Institution, ist ausschlaggebend für den Abschluss einer Zusatzversicherung.

Zusatzversicherung

Um von Zusatzleistungen profitieren zu können, die über die reine Grundversicherung hinausgehen, lohnt es sich, eine Zusatzversicherung, Halbprivat bzw. Privat, abzuschliessen. Den zusatzversicherten Patienten steht sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall das umfassende Leistungsangebot unserer Privatkliniken und der Belegärzte zur Verfügung, was eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt.

Diese zusätzlichen Leistungen und Vorteile können durch eine Spitalzusatzversicherung (Halbprivat/Privat) gedeckt werden.

Nebst den klassischen Spitalzusatzversicherungen bieten einige Versicherer Produktvarianten mit teilweise stark einschneidenden Leistungs- und Wahleinschränkungen an. Hier gilt es, sich vor einem Abschluss genau zu informieren. Viele Versicherer lassen zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückkehr zum konventionellen Produkt nur bedingt zu.

Freie Klinikwahl in der Schweiz

Als zusatzversicherter Patient profitieren Sie von der freien Klinikwahl in der Schweiz. So haben Sie die Möglichkeit, sich in unseren Kompetenzzentren von erfahrenen Fachärzten behandeln zu lassen. Mit unseren 17 Kliniken und rund hundert spezialisierten Zentren und Instituten sind wir schweizweit vertreten.

Schneller Zugang zu medizinischer Versorgung

Die Zusatzversicherung Halbprivat oder Privat ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Zugang zur medizinischen Versorgung.

Die Kliniken der Privatklinikgruppe Hirslanden gewährleisten Mitgliedern der Hirslanden Healthline einen vereinfachten Zugang zum Hirslanden Netzwerk.

Freie Arztwahl, Spezialisten ihres Fachgebietes

In unseren Klinken übernehmen Ärzte, die in der Regel eine eigene Praxis führen, die medizinische Behandlung. Es handelt sich dabei um Fachärzte. Der Patient kann darauf vertrauen, von kompetenten und erfahrenen Ärzten behandelt zu werden. Der Arzt kann in den Hirslanden Kliniken aus einer grösseren Zahl von entsprechenden Spezialisten ausgewählt werden. Vielleicht kennt der Patient bereits einen bestimmten Arzt, oder es wurde ein solcher empfohlen. Jede unserer Kliniken stellt eine Liste ihrer akkreditierten Ärzte auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Die Hirslanden Healthline informiert und unterstützt ihre Mitglieder auf Wunsch bei der Arztwahl und ermöglicht einen vereinfachten Zugang zum Hirslanden Netzwerk.

Ihr Arzt des Vertrauens – von A bis Z

Der vom Patienten gewählte Arzt ist für die Behandlung und Abklärungen vor dem Klinikeintritt, während des Klinikaufenthaltes und für die Kontrollen oder eine weiterführende Behandlung danach zuständig. Beim Klinikeintritt trifft der Patient deshalb auf eine ihm bereits vertraute Person, «seinen» Arzt. Dieses Vertrauensverhältnis ist oft, gerade bei schwierigem Verlauf einer Krankheit, von entscheidender Bedeutung, sowohl für die Patienten als auch für ihre Angehörigen.

Jeder an unseren Kliniken tätige Arzt pflegt intensiven Kontakt mit seinen Kollegen inner- und ausserhalb der Klinik. Im Bedarfsfall werden von ihm weitere Spezialisten zur Behandlung oder Beurteilung aufgeboten. Die beigezogenen Fachärzte sind über die relevanten Aspekte der Krankengeschichte umfassend ins Bild gesetzt. Bei Bedarf stehen also unverzüglich alle nötigen Experten zur Verfügung. Selbstverständlich bilden sich die an der Privatklinik tätigen Ärzte auch intensiv weiter.

Pflegekomfort

Unsere Klinken unternehmen alles, um den Patienten ein Gefühl von Geborgenheit, Sicherheit und Entspannung zu vermitteln. Besonderen Wert legen wir dabei auf eine individuelle Betreuung durch qualifiziertes Personal. Als Patient werden Sie einfühlsam, kompetent und ganzheitlich gepflegt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflege und behandelndem Arzt ist gewiss und in allen unseren Kliniken etabliert.

Hotelleriekomfort

Durch die Zusatzversicherung steht dem Patienten ein Einerzimmer (Privatversicherung) bzw. ein Zweierzimmer (Halbprivat) zur Verfügung. Dies, gepaart mit moderner Ausstattung und vielfach schöner Aussicht, ist eine für die Genesung ideale Umgebung. Die Hotellerie umfasst natürlich noch weitere Dienstleistungen. Selbstverständlich wird die Verpflegung dem Gesundheitszustand und den Wünschen des Patienten angepasst. Der zusatzversicherte Patient geniesst ein bevorzugtes Gastronomie-Angebot, häufig mit à-la-carte-Menus. Jede Form von Diät, unter fachkundiger Überwachung durch die Ernährungsberaterin, wird in der Klinikküche sorgfältig zubereitet.

Besonderer Beliebtheit erfreut sich der Room-Service, welcher Patienten und Besuchern jederzeit ein gewünschtes Getränk oder einen Snack im Zimmer serviert. Soweit es die Platzverhältnisse erlauben, können Angehörige auf Wunsch im Patientenzimmer übernachten.

Weitere Komfortvorzüge

  • Vereinfachte administrative Prozesse bei der Anmeldung und beim Eintritt in die Klinik
  • Vorzugsbehandlung bzw. Mitsprache im Tagesablauf und Mitbestimmung des Therapieplans
  • Grösseres Angebot bei der Körperpflege
  • Persönliche Patientenbegleitung
  • Angebot an Tageszeitungen, Getränken, Toiletten-Artikeln etc.
  • Organisation der medizinischen Nachbehandlung
  • Flexible Besuchszeiten
  • Privatpatienten profitieren von den exklusiven Mehrleistungen von Hirslanden Privé
  • Halbprivatpatienten profitieren von den attraktiven Mehrleistungen von Hirslanden Préférence

Unfallversicherung

Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit zur Folge hat.

Erfordert ein Unfall eine medizinische Behandlung, werden die Kosten durch die Unfallversicherung gedeckt.

  • Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG (Grundversicherung/Allgemein) mit Unfalldeckung
  • Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG/Allgemein)
  • Zusatzversicherung mit Unfalldeckung (Halbprivat/Privat)

 

Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG (Grundversicherung/Allgemein) mit Unfalldeckung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG (Grundversicherung/Allgemein) deckt die Heilungskosten auch bei einem Unfall, sofern die Unfalldeckung eingeschlossen ist. Der Versicherte hat Anspruch auf Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton. Versichert nach KVG sind alle, die nicht nach UVG versichert sind, wie z.B. Schüler und Nichterwerbstätige.

Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG/Allgemein)

Die Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) bietet einen weitaus besseren Schutz als die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG mit Unfalldeckung. Die UVG-Versicherten müssen sich weder mit einer Franchise noch mit einem Selbstbehalt an den Heilungskosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei Unfällen weitere Leistungen vor: Taggelder, Invalidenrenten, Integritätsentschädigungen, Hilflosenentschädigungen und Hinterlassenenrenten. Versichert nach UVG sind grundsätzlich alle Arbeitnehmende.

Zusatzversicherung mit Unfalldeckung (Halbprivat/Privat)

Sollten Sie sich auch im Unfallbereich bestmöglich versichern wollen, so lohnt es sich, eine Halbprivat/Privat Unfalldeckung abzuschliessen. Diese garantiert Ihnen dieselben Leistungen wie bei einer Zusatzversicherung im Krankheitsfall.