Ab dem 1. Juli 2025 gelten zwei unterschiedliche Verordnungsformulare:

1.  KVG-Verordnung – wie bisher, für Patient*innen mit Krankenversicherung
2. UV/IV/MV-Verordnung – neu, gemäss den Vorgaben der Unfall-, Invaliden-, und Militärversicherung 

Bitte achten Sie unbedingt darauf, das jeweils passende Formular entsprechend der Versicherung der Patientin oder des Patienten zu verwenden. 

Informationen zur neuen Tarifstruktur UV-/IV- und MV sind im Merkblatt aufgeführt.

Das Verordnungsformular UV/MV/IV in Word Format finden Sie auf:
Verordnungsformular | Physioswiss