Die Hirslanden AndreasKlinik Cham Zug ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme.

Privatpatienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Als Privatpatientin oder -Patient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden AndreasKlinik Cham Zug über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

Nach Ihrem Klinikaufenthalt  werden sowohl die Leistungen der Ärztin bzw. des Arztes wie auch alle übrigen medizinischen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenversicherung verrechnet. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

Halbprivatpatienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Als Halbprivatpatientin oder -Patient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden AndreasKlinik Cham Zug über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.

Nach Ihrem Klinikaufenthalt  werden sowohl die Leistungen der Ärztin bzw. des Arztes wie auch alle übrigen medizinischen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenversicherung verrechnet. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

Allgemeinversicherte Patienten

Stationärer Klinikaufenthalt

Bei allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Zug ist der stationäre Aufenthalt an der Hirslanden AndreasKlinik Cham Zug über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.

Die Rechnung für die medizinischen Leistungen schicken wir direkt Ihrer Versicherung zu. Für zusätzliche Leistungen wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.

Ambulante Behandlungen

Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.

 

Haben Sie Fragen zu Versicherung oder Kostenübernahme?
Unsere Mitarbeitenden des Patienten Services sind gerne für Sie da.