Versicherung und Kostenübernahme
Die Hirslanden Klinik St. Anna ist als Listenspital sowohl für privat-, halbprivat- als auch für allgemeinversicherte Patienten zugänglich. In der folgenden Übersicht erfahren Sie mehr zur Rechnungsstellung und Kostenübernahme.
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Privatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik St. Anna über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Nach Ihrem Klinikaufenthalt werden sowohl die Leistungen des Arztes wie auch alle übrigen medizinischen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenversicherung verrechnet. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt. Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Stationärer Klinikaufenthalt
Als Halbprivatpatient ist Ihr stationärer Aufenthalt an der Hirslanden Klinik St. Anna über die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Nach Ihrem Klinikaufenthalt werden sowohl die Leistungen des Arztes wie auch alle übrigen medizinischen Leistungen direkt mit Ihrer Krankenversicherung verrechnet. Für Extras wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung und Ihre Spitalzusatzversicherung gedeckt. Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.
Stationärer Klinikaufenthalt
Bei allgemeinversicherten Patienten mit Wohnsitz im Kanton Luzern ist der stationäre Aufenthalt an der Hirslanden Klinik St. Anna über die obligatorische Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt. Die Franchise und der Selbstbehalt müssen selbst getragen werden.
Die Rechnung für die medizinischen Leistungen schicken wir direkt Ihrer Versicherung zu. Für zusätzliche Leistungen wie Telefongebühren, Getränke oder Besuchermahlzeiten erhalten Sie rund 10 Tage nach Ihrem Klinikaustritt eine Rechnung von uns.
Ambulante Behandlungen
Ambulante Behandlungen oder Konsultationen wie Röntgenuntersuchungen und Bestrahlungen sind durch die Grund- oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Gleiches gilt für kleinere Operationen, nach denen Sie die Klinik noch am gleichen Tag verlassen.