Ist bei Ihnen bereits ein kassenpflichtiger Eingriff in der Klinik Im Park geplant, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, gleichzeitig eine zusätzliche, nicht kassenpflichtige Leistung durchführen zu lassen. Gerne bespricht Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen, ob eine solche Kombination medizinisch sinnvoll und möglich ist.

Diese Zusatzleistung beinhaltet

Ein Kombinationseingriff verbindet einen kassenpflichtigen Eingriff, dessen Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, mit einer zusätzlichen Leistung, die nicht von der Versicherung gedeckt ist und daher privat abgerechnet wird.

Dadurch können beide Eingriffe zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden. Dies kann für Sie den Vorteil haben, dass ein weiterer Eingriff, eine zusätzliche Narkose oder ein separater Aufenthalt vermieden werden kann.

Ein Beispiel hierfür ist die Kombination einer Leistenhernien-Operation mit einer Vasektomie (Unterbindung).

Voraussetzungen und Hinweise

Wenn Sie den Wunsch nach einem zusätzlichen Eingriff haben, welcher nicht von Ihrer Versicherung gedeckt ist, sprechen Sie bitte frühzeitig mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Gemeinsam kann geprüft werden, ob eine Kombination der Eingriffe medizinisch sinnvoll und organisatorisch möglich ist.

Nicht kassenpflichtige Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Selbstverständlich erhalten Sie vorab eine transparente Kostenübersicht.

Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot ausschliesslich für zusätzliche Eingriffe gilt, die mit einem kassenpflichtigen Eingriff kombiniert werden. Sollten Sie ausschliesslich eine nicht kassenpflichtige Leistung wünschen, bieten wir Ihnen diese gerne im Rahmen einer Behandlung auf Selbstzahlerbasis an.

Kontakt

Unsere Patientenadministration berät Sie gerne und beantwortet Ihre Fragen zu Kombinationseingriffen.

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr unter:
T +41 44 209 21 60