Legende

DRG-Bezeichnung (Spalte A):
Gibt Auskunft darüber, was mit der DRG abgebildet werden kann aber kann auch mit dem entsprechenden Krankheitsbild nicht korrespondieren.

CW der DRG (Spalte B): 
Cost Weight der DRG gemäss Fallpauschalenkatalog der SwissDRG AG.
Gültig für das Jahr, wenn der Fallaustritt stattfindet. Wird  jedes Jahr überarbeitet und publiziert. 
Bei Eintritt Ende Dezember Jahr A und Austritt Januar Jahr B, gelten die Vorgaben für Jahr B, auch wenn die Hauptaufwände in A stattfanden.
Falls medizinisch möglich, eher jahresübergreifende Aufenthalte vermeiden.

Hauptdiagnose (Spalte C):
Die Diagnose, die im aktuellen Aufenthalt den höchsten Aufwand an medizinsicher Behandlung erforderte (Def. siehe PPP).
Alle fett gedrucken Diagnosen sind diejenigen, die 2020 in HKA in die DRG führten > 20 Fälle per anno.
Alle normal gedruckten Diagnosen traten ebenfalls auf, < als 20 Fall per anno.

Mögliche Trigger, Nebendiagnosen und Prozeduren mit pccl-Relevanz (Spalte D):
Nebendiagnosen, die neben der Hauptdiagnose bestehen und bei pro DRG festgelegter benötigter pccl-Relevanz u.a. in eine höhere DRG führen können.
Auch Prozeduren können diese DRG-Änderung bewirken.

Optimale Liegedauer (Spalte E):
Empfohlene Liegedauer, die Abschlagstage, DRG-Entwicklungen und MVD einbezieht. Kann der Range nicht gehalten werden, dann bitte an MVD und Zuschlagsangaben orientieren.
Bitte eher an der oberen Grenze orientieren.

Entlassung vermeiden (Spalte F):
Die in Spalte F vermerkten Zahlen sagen etwas über s.g. Abschläge aus. Sollte, wie in DRG F62 C vor der 3. Nacht entlassen werden, müssen Abschläge entrichtet werden. Die meisten Abschläge pro DRG fallen höher aus als die Zuschläge. Ist die Spalte leer, sind keine Abschläge vorgesehen oder durch die Verweildauer wird direkt eine andere DRG angesteuert.

Mittlere Verweildauer (Spalte G):
Mittlere Verweildauer einer DRG (statistische Angabe).
Die Entlassung sollte vor dem Erreichen der MVD erfolgen. Überschreitungen  der MVD wenn möglich unbedingt vermeiden. Die MVD einer DRG kann in die jährlichen Anpassungen einbezogen sein. Ab Zeitpuntk des Erreichens der MVD sollte auf das Verursachen weiterer (unnötiger) Kosten, wenn möglich verzichtet werden.

Zuschlag ab Tag (Spalte H):
Ab der entsprechenden Aufenthaltsnacht, werden Zuschläge pro jeden weiteren Aufenthaltstag bezahlt.
Diese fallen i.d.R. geringer aus, als die Abschläge bei(zu) früher Entlassung. 
Die Zeitspanne zwischen Zeitpunkt MVD und erstem Zuschlagstag wird nicht vergütet und fällt in die DRG.Die Kostenträger kontrollieren und beanstanden die Zuschlagstage. Somit muss eine valide med. Begründung dafür vorhanden sein.

 

Berechnung der Aufenthaltsdauer Variante A:
Zählen der Aufenthaltsnächte

Berechnung der Aufenthaltsdauer Variante B:
Summe aller Tage minus Austrittstag - minus Urlaub

Berechnung der Aufenthaltsdauer gemäss offizieller Definition: 
Die Aufenthaltsdauer SwissDRG ermittelt sich nach folgender Formel: Aufenthaltsdauer in Tagen = Austrittsdatum ./. Eintrittsdatum ./. Urlaubstage. Als Aufenthaltstag gelten demnach der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Spitalaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag. Vollständige Urlaubstage zählen ebenfalls nicht zur Aufenthaltsdauer.

siehe auch: Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY

Auflistung von Diagnosen

Unter den folgenden Links sind alle Diagnosen aufgelistet, die 2021 gemäss Definitionshandbuch SwissDRG in die jeweilige Basis-DRG gruppieren. Die Listen dienen dazu, bei nicht häufig auftretenden Krankheitsbildern/ Zuständen/ Manifestationen der betroffenen Organsysteme eine Zuordnung in die DRG vornehmen zu können.