Die Kosten der innovativen Behandlungsmethode Mako sind bei den meisten Patientinnen und Patienten mit Privat- oder Halbprivatversicherung durch die Zusatzversicherung gedeckt.
Patientinnen und Patienten ohne Privat- oder Halbprivatversicherung können diese Behandlungsmethode gegen Zuzahlung (Innovationspauschale) oder durch Wahl eines Upgrades auf Privat- oder Halbprivat-Status ebenfalls wählen.
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