Entsprechend den von Bund und Kanton beschlossenen Lockerungen im Bereich der medizinischen Grundversorgung kehrt die Hirslanden Klinik St. Anna ab Montag, 27. April 2020 aus dem Krisen- in den Normalbetrieb zurück. Auch nicht-dringliche Eingriffe und Behandlungen sind ab sofort an allen drei Standorten im Kanton Luzern wieder möglich. Oberste Priorität hat auch weiterhin die Bekämpfung des neuen Coronavirus.

Wie der Bundesrat am 16. April bekannt gegeben hat, können Schweizer Spitäler ab Montag, 27. April, wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe durchführen. Auch im ambulanten Bereich dürfen die medizinischen Leistungserbringer ihren Betrieb wieder aufnehmen. Entsprechend diesem Beschluss kehrt die Klinik St. Anna aus dem Mitte März verordneten Krisenbetrieb in den Normalbetrieb zurück. Die vorübergehend geschlossenen Standorte St. Anna im Bahnhof und St. Anna in Meggen sind ab 27. April wieder für den normalen Patientenbetrieb geöffnet.

Maximale Aufmerksamkeit gilt im St. Anna aber auch weiterhin der Bekämpfung des neuen Coronavirus. «Es ist nicht so, dass wir zur Normalität zurückkehren, wie wir sie vor Corona kannten», sagt Direktor Dr. Martin Nufer. «Vielmehr bewegen wir uns vorwärts in eine neue Normalität, in der wir sowohl Covid-Infizierte als auch alle anderen Patientinnen und Patienten sicher und in der gewohnten Qualität behandeln. Der Schutz aller Personen, die sich bei uns aufhalten, steht dabei an erster Stelle.»

Aus diesem Grund gelten in der Klinik St. Anna auch weiterhin folgende Massnahmen zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden sowie zur Bekämpfung des neuen Coronavirus in der Zentralschweiz:

  • Allgemeines Besuchsverbot, mit Ausnahmen für nahe Angehörige sterbender oder unterstützungsbedürftiger Menschen sowie für die Partner gebärender Frauen.
  • Befragung und Temperaturmessung aller ambulant und stationär eintretenden Patientinnen und Patienten.
  • Grösstmögliche Trennung aller Patientenströme in Covid- und Nicht-Covid-Bereiche, inklusive räumlicher Triage und Beibehaltung designierter Isolationsstationen.
  • Detaillierte Schutz- und Hygiene-Konzepte für alle Abteilungen.
  • Allgemeine Maskentragpflicht für alle Besucherinnen und Besucher, Patientinnen und Patienten sowie die gesamte Mitarbeiterschaft mit direktem Patientenkontakt.

Wie die anderen Luzerner Spitäler steht auch die Klinik St. Anna in engem Kontakt mit den Luzerner Kantonsbehörden, um die erforderlichen Betten- und Intensivpflegekapazitäten auch im Falle einer erneuten Zunahme an Covid-Erkrankungen im Kanton jederzeit kurzfristig bereitstellen zu können.