Verschliesst sich ein Herzkranzgefäss bei schwerer Arteriosklerose oder durch ein Blutgerinnsel, kommt es zum Herzinfarkt. Diese schwere Durchblutungsstörung führt zu einem Sauerstoffmangel, der das Herzmuskelgewebe absterben lässt. Reagieren Sie sofort, denn jede Minute zählt. Ein Herzinfarkt ist ein lebensbedrohlicher Notfall!

Schon sehr früh fällt der betroffene Herzmuskel für die Pumparbeit aus, und lebensbedrohliche Störungen der elektrischen Aktivität des Herzes können auftreten (Herzkammer-Flimmern, gefolgt von plötzlichem Herztod). Aber auch bei weniger dramatischem Verlauf führt der Herzinfarkt mindestens zur Narbenbildung und damit zu langfristigen Folgen.

Der Herzinfarkt kommt für die Betroffenen meist überraschend, auch wenn häufig Warnsymptome bestehen. Typische Beschwerden bei Herzinfarkt sind starke Schmerzen hinter dem Brustbein, Angst, Schweissausbruch und Übelkeit. Manchmal fehlen die Schmerzen, dann steht oft die Atemnot im Vordergrund. Auch starke Schmerzen im Oberbauch, im Rücken oder im Hals mit Ausstrahlung in den Kiefer oder in die Schultern können durch einen Herzinfarkt verursacht sein.

Diagnose

Bei Verdacht auf einen Herzinfarkt darf keine Zeit verloren werden! Oft reicht schon die richtige Interpretation der Beschwerden, um die korrekte Behandlungskette einzuleiten. Die körperliche Untersuchung, das EKG, Blutschnelltests und die Herzkranzgefäss-Darstellung (Angiographie) sind die wichtigsten Untersuchungsverfahren.

Therapie

Bei einem Herzinfarkt ist die beste Behandlung die möglichst rasche Wiederherstellung der unterbrochenen Durchblutung mit Medikamenten, gefolgt von einer Gefässdarstellung mit anschliessender Entfernung des Gerinnselmaterials, Ballonaufdehnung und Stenteinlage (Gefässstütze). In der Behandlung des Herzinfarkts ist Zeit ein wichtiger Erfolgsfaktor: Die Behandlung muss sofort und am richtigen Ort eingeleitet werden. Am besten wird sie vom einweisenden Arzt direkt mit dem diensthabenden Herzspezialisten organisiert. Fehlt ein Arzt vor Ort, kann die Organisation auch über den Rettungsdienst erfolgen.