Den Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Kardiologie resp. in der pädiatrischen Kardiologie können Fachärztinnen und Fachärzte mit dem FMH Titel Kardiologie, resp. pädiatrische Kardiologie erwerben. Dieser Fähigkeitsausweis berechtigt zur Durchführung von diagnostischen oder therapeutischen Röntgenuntersuchungen im tiefen, mittleren und hohen Dosisbereich am Herzen oder an Blutgefässen. Dazu gehören u.a. die Herzkatheteruntersuchung mit Durchleuchtung, die radiographische Darstellung von Arterien und Venen oder die Implantation von Herzschrittmachern. Diese Untersuchungen dienen insbesondere zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen an den Herzkranzgefässen oder am Herzen.

Die Weiterbildung im Strahlenschutz gewährleistet, dass die Inhaber dieses Fähigkeitsausweises mögliche Risiken von Röntgenuntersuchungen kennen. Sie sind vertraut mit den gesetzlichen Vorgaben in der Strahlenschutzverordnung des Bundes und gewährleisten, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Bei allen Röntgenuntersuchungen gilt es, die Patienten vor schädigenden Röntgenstrahlen zu schützen und die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Strahlenbelastung einzuhalten. Der Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Kardiologie ist eine notwendige Voraussetzung dafür.