Die Zürcher Klinik Im Park hat heute beim Bundesverwaltungsgericht in Bern Beschwerde gegen die Schwyzer Spitalliste eingereicht. Die Klinik wurde auf der Spitalliste nicht mehr aufgeführt, was zur Folge gehabt hätte, dass sie keine grundversicherten Patienten mehr aus dem Kanton Schwyz hätte behandeln können. Mit der Beschwerde erhält die neue Liste keine Gültigkeit, womit der Status Quo gilt und Schwyzer Grundversicherte weiterhin in der Klinik behandelt werden können.

Seit dem 1. November 1999 erfolgen 60% aller Behandlungen der ausserkantonalen Versorgung der Schwyzer Bevölkerung im Bereich Kardiologie und Herzchirurgie in der Klinik Im Park in Zürich. Dies zur Zufriedenheit der Patienten und der zuweisenden Ärzte. Auch die Spitäler – insbesondere das Spital Lachen – und der Kanton Schwyz haben diese Zusammenarbeit nie beanstandet und sich stets positiv über die Qualität und die Preisgestaltung geäussert.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat nun im März völlig überraschend beschlossen, der Klinik Im Park keinen Spitallistenplatz mehr zuzuweisen. Aus Sicht der Klinik Im Park ist es unverständlich, dass der Regierungsrat diese lange und bewährte Zusammenarbeit beenden will. Vor allem auch deshalb, weil der Behandlungspreis in der Klinik Im Park tiefer als in den öffentlichen Spitälern Triemli und Universitätsspital Zürich ist. Der Kanton Schwyz beruft sich bei seinem Entscheid auf den Beschluss zur Spitalliste aus dem Kanton Zürich, der aus Sicht von Hirslanden aus unterschiedlichen Gründen ebenso falsch ist und genauso vor Gericht bestritten wird.

Die Klinik Im Park wehrt sich gegen den Entscheid des Schwyzer Regierungsrates vor Gericht, da sonst keine grundversicherten Patienten aus dem Kanton Schwyz mehr behandelt werden könnten. Insbesondere für die Bezirke March und Höfe hätte das äusserst negative Folgen: Es würde zur Beendigung der bewährten Zusammenarbeit mit dem Spital Lachen führen. Die Folgen wären längere Anfahrtswege für die Patienten und erhöhte Risiken durch neue und somit nicht eingespielte Behandlungspfade.

Die Beschwerdefrist ist mit der heutigen Eingabe gewahrt. Der vorliegenden Beschwerde kommt aufschiebende Wirkung zu. Das hat zur Folge, dass die Klinik Im Park bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes auf der Spitalliste des Kantons Schwyz bleibt und damit in denjenigen Fachgebieten zulasten der Grundversicherung abrechnen darf, wie sie es bisher nach der Spitalliste 2001 tun konnte.

 

Über die Privatklinikgruppe Hirslanden

Die Privatklinikgruppe Hirslanden umfasst 14 Kliniken in 10 Kantonen, zählt 1 561 Belegärzte und angestellte Ärzte und 6 050 Mitarbeitende. Hirslanden ist die führende Privatklinikgruppe der Schweiz und weist im Geschäftsjahr 2011/12 einen Umsatz von 1 270 Mio. Franken aus. Per Stichtag 31.3.2012 wurden in den 14 Kliniken 80 588 Patienten an 469 347 Pflegetagen stationär behandelt. Der Patientenmix setzt sich aus 32 % grundversicherten Patienten, 37 % halbprivat und 31 % privat Versicherten zusammen. Hirslanden betreibt insgesamt 12 Notfallstationen und Notfallaufnahmen und trägt zur Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung bei.

Die Privatklinikgruppe Hirslanden steht für erstklassige medizinische Qualität, gewährleistet durch hoch qualifizierte Fachärzte mit langjähriger Erfahrung. Hirslanden differenziert sich im Markt als Systemanbieter: interdisziplinäre medizinische Kompetenzzentren und spezialisierte Institute ermöglichen optimale und individuelle Behandlung auch hochkomplexer Fälle. Die Privatklinikgruppe Hirslanden formierte sich 1990 aus dem Zusammenschluss mehrerer Privatkliniken und ist seit 2007 Teil der südafrikanischen Spitalgruppe Mediclinic International Limited.

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Frank Nehlig, Leiter Unternehmenskommunikation
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